Baufördergelder

Kantonales Förderprogramm für Wärmepumpen – Luzern

Der Kanton Luzern subventioniert Erdsonden-Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis 40 Kilowatt (kW), wenn von einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung umgestellt wird.

Art und Höhe der Subventionen sind folgendermassen geregelt:

  • Grundbeitrag: Der Zuschuss berechnet sich nach der Formel (COP bei B0/W35) x (Heizleistung in kW) x CHF 80
  • Wer Warmwasser über eine Wärmepumpe erzeugt, hat Anrecht auf einen Bonus, der bei Einfamilienhäusern CHF 500, bei Mehrfamilien- und Geschäftshäusern CHF 500 und CHF 300 für jede weitere Wohnung, maximal aber CHF 3'800 pro Anlage beträgt.
  • Wer Warmwasser für ein Einfamilien-, Mehrfamilien- und Geschäftshaus über eine thermische Solaranlage erzeugt, hat Anrecht auf einen Bonus von CHF 800
  • Bei Ersatz einer Elektrospeicherheizung kann zudem ein zusätzlicher Zuschuss von CHF 8000 geltend gemacht werden.

Die Subventionen sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Boni für eine Warmwasseraufbereitung über Wärmepumpe oder thermische Solaranlage sind nicht kumulierbar; es wird der jeweils höhere Bonus zugrunde gelegt.
  • Falls die Bohrung für eine Erdsonden-Wärmepumpe aus geologischen Gründen nicht zulässig ist, kann auch die Umstellung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (bis 40 kW) gefördert werden.
Diese Subventionsrichtlinien sind lediglich eine Zusammenfassung. Vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Massnahme wird empfohlen, sich in jedem Fall bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien zu informieren.
 
Anträge können an folgende Adresse gestellt werden:
 
Energieberatung Kanton Luzern c/o
öko-forum
Bourbaki Panorama
Löwenplatz 11
6002 Luzern
 
Tel: 041 412 32 32
Fax: 041 206 20 90
 
energieberatung@oeko-forum.ch
www.energie.lu.ch