Förderung
Der Kanton Freiburg subventioniert neue Wärmekraftkopplungen (Blockheizkraftwerke) mit einer elektrischen Nennleistung von mindestens 100 Kilowatt mit einem Zuschuss von 100 Franken pro Megawattstunde (MWh). Maximal können Förderbeiträge von 250'000 Franken pro Produktionsstätte gesprochen werden.
Die Subvention sind dabei an folgende Bedingungen geknüpft:
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Der Beitrag wird anhand der während einem Regeljahr produzierten elektrischen Energie berechnet.
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Bei Betrieb mit Gasbrennstoffen liegt der Grenzwert bei 70 mg/m³ (Stickstoffdioxid bei einem Sauerstoffgehalt von 5 % im Abgas).
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Bei Betrieb mit anderen Brennstoffen liegt der Grenzwert bei 110 mg/m³ (Stickstoffdioxid bei einem Sauerstoffgehalt von 5 % im Abgas).
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Gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen sind nicht beitragsberechtigt.
Diese Subventionsrichtlinien sind lediglich eine Zusammenfassung. Vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Massnahme wird empfohlen, sich in jedem Fall bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien zu informieren.
Anträge können an folgende Adresse gestellt werden:
Amt für Verkehr und Energie
Joseph-Piller-Strasse 13
1701 Freiburg
Tel: 026 305 28 41
Fax: 026 305 28 48